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Betriebsausfallversicherung – Helfer in Not

Wenn der Betrieb still steht, keine Umsätze generiert werden, die Fixkosten aber weiterhin dem Unternehmen ausgehende Zahlungsströme bereiten, dann ist eine Betriebsausfallversicherung ein echter Helfer in der Not. Denn je nach Grund für einen solchen Ausfall, kann eine Wiedereröffnung der Betreibsstätte länger dauern – der entstehende Ausfallschaden kann hierbei ein Unternehmen recht schnell in echte Schwierigkeiten und Nöte bringen.

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Die Bedeutung der Betriebsausfallversicherung (bzw. Betriebunterbrechungsversicherung BUV) ist von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten. Ist ein Schadensereignis in der Lage den Betrieb derartig zu schädigen, dass die Einbußen nicht getätigter Umsätze so groß sind, dass das Unternehmen dadurch an sich in Gefahr gerät, so ist eine Betriebsausfallversicherung sicherlich vehement anzuraten. Die Betriebsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) leistet Ersatz im Sinne des Rohertrages (Umsatz minus Wareneinsatz). Immer ist hierbei eine Haftungsbegrenzung gegeben, d.h. dass der Versicherungsgeber einen aus der Betriebsstörung resultierenden Schaden nur bis zu einer maximalen Dauer hinsichtlich der Störung/Unterbrechung gewährt.