Betriebsausfallversicherung – Helfer in Not
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Die Bedeutung der Betriebsausfallversicherung (bzw. Betriebunterbrechungsversicherung BUV) ist von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten. Ist ein Schadensereignis in der Lage den Betrieb derartig zu schädigen, dass die Einbußen nicht getätigter Umsätze so groß sind, dass das Unternehmen dadurch an sich in Gefahr gerät, so ist eine Betriebsausfallversicherung sicherlich vehement anzuraten. Die Betriebsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) leistet Ersatz im Sinne des Rohertrages (Umsatz minus Wareneinsatz). Immer ist hierbei eine Haftungsbegrenzung gegeben, d.h. dass der Versicherungsgeber einen aus der Betriebsstörung resultierenden Schaden nur bis zu einer maximalen Dauer hinsichtlich der Störung/Unterbrechung gewährt.